Behördenwege

Um Ihnen Behördenwege und Erledigungen zu erleichtern bzw. abzunehmen, ersuchen wir Sie bitte unverzüglich mit uns telefonisch Kontakt aufzunehmen, um diverse Einzelheiten zu klären.

Soforthilfe im Trauerfall

Gestatten Sie uns, Ihnen zuallererst unsere aufrichtige Anteilnahme und tiefempfundenes Beileid auszusprechen.

Für Sie bedeuten die nächsten Stunden und Tage eine emotionale Extremsituation.

In dieser können wir Ihnen zwar leider keine seelischen Schmerzen abnehmen, aber wir sehen es als unsere Bestimmung, Sie in den kommenden Tagen bei den nun nötigen Schritten und organisatorischen Aufgaben bestmöglich zu unterstützen.

"Auferstehung ist unser Glaube, Wiedersehen unsere Hoffnung, Gedenken unsere Liebe."

Aurelius Augustinus

Der ablauf

01

Vorraussetzung

Voraussetzung für die Fixierung eines Beerdigungstermins und die Klärung näherer Details der Beerdigung ist die Freigabe zur Bestattung durch die Totenbeschau, welche vom zuständigen Totenbeschauarzt (Gemeindearzt) zur Klärung der Todesursache durchgeführt wird. Dieser stellt dann die Anzeige des Todes (Totenbeschaubefund) aus. Gerne verständigen wir für Sie den diensthabenden Arzt.

02

Aufnahme des Totenfalls

Die Aufnahme des Todesfalles, das heißt die Erteilung des für die Bestattungsdurchführung erforderlichen Auftrags, sollte ehestens erfolgen. Dazu ersuchen wir Sie, in unsere Büroräumlichkeiten zu kommen. Wir besuchen Sie aber auf Wunsch natürlich auch bei Ihnen im Trauerhaus.

03

Termin für die Beerdigung

Im Rahmen der Todesfallsaufnahme wird – nach der Freigabe zur Bestattung durch den Beschauarzt – der Termin für die Beerdigung fixiert, welcher mit den Angehörigen, dem Beerdigungsinstitut, der Friedhofsverwaltung und dem Pfarramt abgestimmt wird. Wir koordinieren die öffentlichen Stellen für Sie.

04

Bestattungs-vorsorge

Hat der/die Verstorbene jedoch zu Lebzeiten für seine Bestattungs-Vorsorge getroffen (z.B. Wiener Verein, testamentarisch festgelegte Beerdigungswünsche, Sterbeversicherung, u.s.w.) sind diese Unterlagen bitte unbedingt vorzulegen. Zu beachten ist, dass der Besteller gesetzlich verpflichtet ist, dem Willen des/der Verstorbenen nach der Bestattungsart Folge zu leisten.

Benötigte Urkunden zu Erlangung einer Sterbeurkunde

Durch Vorlage der oben genannten Dokumente am zuständigen Standesamt kann man die „Sterbeurkunde“ bzw. einen Auszug aus dem Sterbebuch zu beantragen, welche Sie zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Banken, Gewerkschaften, für den Pensionsantrag, diversen Abmeldungen und dergleichen benötigen werden.

Geburtsurkunde / Taufschein

Meldezettel

Staatsbürgerschafts-nachweis

Anzeige des Todes

Totenbeschaubefund

Heiratsurkunde

Trauschein, ev. Scheidungsdekret

ev. Scheidungsurteil

ev. Sterbeurkunde des/der Ehegatten/in

Dekret

Urkunden für die Verwendung von div. akad. Titeln

Weiters werden wir gemeinsam mit Ihnen folgende Punkte zur Trauerfeierlichkeit abzuklären haben:

Wichtige Punkte

1. Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
2. Sargmodell
3. Aufbahrung
4. Bekleidung für Verstorbenen
5. Parten, Gedenkbilder – Foto nicht vergessen!
6. Begräbnisablauf
7. Religiöse Zeremonie
8. Regionale Gepflogenheiten
9. Vereine
10. Trauerredner
11. Musik
12. Kontaktaufnahme mit Gaststätte für Zehrung
13. Dankesschreiben